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Zins für Altersguthaben unverändert

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden auch 2020 zu mindestens 1 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.
Der Zinssatz der Altersguthaben bleibt unverändert bei mindestens 1 Prozent. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Der Zinssatz der Altersguthaben bleibt unverändert bei mindestens 1 Prozent. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.

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