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Wegweisendes Urteil für Regenbogenfamilien

Auch gleichgeschlechtliche Elternteile in eingetragener Partnerschaft müssen nach einer Trennung Unterhalt für die gemeinsamen Kinder bezahlen. Dies hat das Regionalgericht Bern-Mittelland in einem Fall zweier Mütter entschieden.
Zum ersten Mal hat ein Schweizer Gericht entschieden, dass eine Ex-Partnerin der leiblichen Mutter nach der Trennung Unterhalt bezahlen muss. (Symbolbild)
Zum ersten Mal hat ein Schweizer Gericht entschieden, dass eine Ex-Partnerin der leiblichen Mutter nach der Trennung Unterhalt bezahlen muss. (Symbolbild)
Gemäss dem Urteil wird der Unterhalt wie bei gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren berechnet, wenn die gleichgeschlechtlichen Paare die gemeinsamen Kindern gemeinsam betreut haben, wie der Anwalt der leiblichen Mutter, ...

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