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Verbindung zu Aktion "Lies!" nicht belegt

Die Thurgauer Justiz hat unzureichend abgeklärt, ob die Flugblatt-Aktion von zwei Männern in Kreuzlingen TG eine Verbindung zur Aktion "Lies!" und der Organisation "Die wahre Religion" hatte. Auf Geheiss des Bundesgerichts muss das Verwaltungsgericht dies nachholen.
Zwei Männer sollen vergangenes Jahr im Zusammenhang mit der Aktion "Lies!" Flugblätter in Kreuzlingen verteilt haben. (Symbolbild)
Zwei Männer sollen vergangenes Jahr im Zusammenhang mit der Aktion "Lies!" Flugblätter in Kreuzlingen verteilt haben. (Symbolbild)
Die Polizei hatte die beiden Männer im November 2017 weggewiesen, und sie durften sich rund zwei Tage nicht in einem bestimmten Gebiet aufhalten.

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