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Streit um Export von Schutzausrüstung

Medizinische Schutzausrüstung darf ab Donnerstag nur noch mit Bewilligung aus der Schweiz ausgeführt werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Eine Ausnahme gilt für EU- und Efta-Staaten - sofern diese Gegenrecht gewähren.
Im Kampf gegen das Coronavirus benötigt das medizinische Personal dringend Schutzausrüstung. Der Bundesrat hat nun die Exporte aus der Schweiz beschränkt. Gleichzeitig startet die einheimische Produktion von Schutzmasken. (Archivbild)
Im Kampf gegen das Coronavirus benötigt das medizinische Personal dringend Schutzausrüstung. Der Bundesrat hat nun die Exporte aus der Schweiz beschränkt. Gleichzeitig startet die einheimische Produktion von Schutzmasken. (Archivbild)
Wegen der raschen Ausbreitung des Coronavirus habe der Bedarf an Schutzausrüstung in der Schweiz drastisch zugenommen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

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