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Ombudsmann verteidigt Epineys Heiratsantrag

Der überraschende Heiratsantrag von SRF-Moderator Sven Epiney während der TV-Tanzshow "Darf ich bitten?" stellt für Ombudsmann Roger Blum keinen Missbrauch dar. Er hat entsprechende Beanstandungen abgewiesen.
Am Heiratsantrag von Sven Epiney während der Live-TV-Tanzshow "Darf ich bitten?" gibt es laut dem Ombudsmann nichts zu beanstanden. (Archivbild)
Am Heiratsantrag von Sven Epiney während der Live-TV-Tanzshow "Darf ich bitten?" gibt es laut dem Ombudsmann nichts zu beanstanden. (Archivbild)
Epiney hatte in der Finalshow vom 30. März seinem Lebenspartner Michael Graber vor laufenden Kameras einen Antrag gemacht. Er war zuvor als Teilnehmer und nicht als Leiter der SRF-Fernsehshow zu sehen.

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