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Kein Durchdienen im Zivilschutz

Zivilschützer können ihren Dienst im Gegensatz zu Armeeangehörigen nicht am Stück leisten. Das hat der Ständerat entschieden, wie zuvor der Nationalrat. Ein Vorschlag des Bundesrates ist damit vom Tisch.
Jacke eines Zivilschützers an der Garderobe: Er darf im Gegensatz zu Armeeangehörigen seinen Dienst nicht am Stück leisten. (Themenbild)
Jacke eines Zivilschützers an der Garderobe: Er darf im Gegensatz zu Armeeangehörigen seinen Dienst nicht am Stück leisten. (Themenbild)
Die kleine Kammer diskutierte am Montag das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Bei der Frage des Durchdienens folgte sie oppositionslos der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) und der ...

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