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Justiz muss homophoben Äusserungen nachgehen

Die Genfer Justiz muss auf Geheiss des Bundesgerichts homophobe Beschimpfungen und Drohungen von Arbeitskollegen gegen einen Serviceangestellten untersuchen. Die Lausanner Richter haben eine Beschwerde des Angestellten gegen eine Einstellungsverfügung gutgeheissen.
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Genfer Justiz angewiesen, im Fall von homophoben Beschimpfungen gegen einen Serviceangestellten zu ermitteln. (Archivbild)
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Genfer Justiz angewiesen, im Fall von homophoben Beschimpfungen gegen einen Serviceangestellten zu ermitteln. (Archivbild)
Der Serviceangestellte war Ende Juni in einem Restaurant angestellt worden. Schon nach kurzer Zeit war er diskriminierenden Äusserungen seiner Arbeitskollegen ausgesetzt.

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