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Aus für Passagierflüge bei Ju-Air

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) entzieht der Ju-Air mit ihren historischen Maschinen die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge. Weiterhin anbieten kann die Ju-Air bezahlte Passagierflüge für die Vereinsmitglieder.
Keine Lizenz für kommerzielle Passagierflüge mehr: Eine Ju-52 der Ju-Air. (Archivbild)
Keine Lizenz für kommerzielle Passagierflüge mehr: Eine Ju-52 der Ju-Air. (Archivbild)
Die zwei Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 der Ju-Air müssen aber vorerst am Boden bleiben. Diverse vom Bazl geforderte - aber noch nicht vollständig definierte - Massnahmen müssten noch umgesetzt werden.

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