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Tourenleiter muss nicht vor den Richter

Der Tourenleiter des schwersten Lawinenunglücks im Winter 2014/15 im Prättigau mit fünf Todesopfern wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte das Strafverfahren zum zweiten Mal und definitiv ein.
Der Tourenleiter beim schwersten Lawinenunglück im Winter 2014/15 am Piz Vilan im Prättigau GR wird nicht angeklagt (Themenbild).
Der Tourenleiter beim schwersten Lawinenunglück im Winter 2014/15 am Piz Vilan im Prättigau GR wird nicht angeklagt (Themenbild).
Die Staatsanwaltschaft in Chur bestätigte am Dienstag die Einstellung des Strafverfahrens auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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