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Frist verpasst: Kein Solidaritätsbeitrag

Ein Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhält keinen Solidaritätsbeitrag. Der Mann hat das Gesuch für die Entschädigung zu spät eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Spielraum für die Wiederherstellung der Frist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Opfers fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gegen die Ablehnung des Solidaritätsbeitrags abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Opfers fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gegen die Ablehnung des Solidaritätsbeitrags abgewiesen. (Archivbild)
Der in Deutschland wohnhafte Mann hatte die Frist um knapp zweieinhalb Monate verpasst. Das Bundesamt für Justiz (BJ) wies sein Gesuch deshalb ab.

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