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Einreiseverbot für Ex-Sicherheitsmitarbeiter

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot für einen französisch-tunesischen Doppelbürger bestätigt, der bis 2013 in der umstrittenen Genfer Moschee Petit-Saconnex arbeitete und Kontakte zu Mitgliedern der salafistischen Bewegung pflegte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot für einen französisch-tunesischen Doppelbürger bestätigt. Er pflegte Kontakte zu Mitgliedern der salafistischen Bewegung. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot für einen französisch-tunesischen Doppelbürger bestätigt. Er pflegte Kontakte zu Mitgliedern der salafistischen Bewegung. (Archivbild)
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verfügte im Juni 2017 ein Einreiseverbot gegen den unweit von der Schweizer Grenze lebenden Mann. Im März 2017 war der Doppelbürger an der Grenze kontrolliert worden.

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