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Auflagen für Überstellungen nach Italien

Asylsuchende Familien und schwer kranke Asylsuchende dürfen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nur nach Italien geschickt werden, wenn gesichert ist, dass sie angemessen untergebracht und medizinisch versorgt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Asylsuchende Familien und schwer kranke Asylsuchende dürfen im Rahmen des Dublin-Systems nur nach Italien geschickt werden, wenn garantiert ist, dass sie angemessen untergebracht und versorgt werden. Das fordert das Bundesverwaltungsgericht. (Themenbild)
Asylsuchende Familien und schwer kranke Asylsuchende dürfen im Rahmen des Dublin-Systems nur nach Italien geschickt werden, wenn garantiert ist, dass sie angemessen untergebracht und versorgt werden. Das fordert das Bundesverwaltungsgericht. (Themenbild)
Das Gericht in St. Gallen hat am Freitag sein Urteil dazu veröffentlicht. Werden Familien oder schwer kranke Menschen nach Italien überstellt, müssen die Schweizer Behörden demnach in Italien eine individuelle ...

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