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Länder hätten Flüchtlinge aufnehmen müssen

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstossen. Die Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen.
EU-Recht gebrochen: Polen, Ungarn und Tschechien hätten sich nicht weigern dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen. (Symbolbild)
EU-Recht gebrochen: Polen, Ungarn und Tschechien hätten sich nicht weigern dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen. (Symbolbild)
In diesem Sinn urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160'000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten.

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