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Ratgeber Recht

Name sichern, Rechte schützen: Eintragung ins Markenregister

Eine Marke – sei es ein Name, Logo oder Slogan – repräsentiert Ihr Unternehmen.
Copyright protection concept. Registration or registration for trademark, Register trademark.
Mit der Eintragung im liechtensteinischen Markenregister sichert sich der Inhaber das ausschliessliche Nutzungsrecht. (Bild: iStock)
Fabienne Muxel Rechtsanwältin, Partnerin Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: eingesandt)

Mit der Eintragung im liechtensteinischen Markenregister sichert sich der Inhaber das ausschliessliche Nutzungsrecht und kann andere daran hindern, identische oder ähnliche Zeichen für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen auf nationaler Ebene zu verwenden. So schützt Ihr Unternehmen seine Identität rechtlich und bleibt unverwechselbar.

Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet – etwa Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Kombinationen dieser Elemente einschliesslich Farbangaben. Rechtlicher Schutz entsteht erst durch die Eintragung ins Markenregister beim Amt für Volkswirtschaft; eine blosse Nutzung ohne Eintragung bietet keinen gesicherten Schutz.

Fabienne Muxel Rechtsanwältin, Partnerin Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: eingesandt)

Ablauf der Eintragung
Vor der Anmeldung empfiehlt es sich, in den einschlägigen Registern zu prüfen, ob bereits eine identische oder ähnliche Marke existiert, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Das Markenrecht folgt dem Prioritätsprinzip: Vorrang hat, wer die Marke zuerst anmeldet.

Starke Markeneinträge schützen
Starke Markeneinträge schützen

Die Anmeldung beim Amt für Volkswirtschaft kann elektronisch oder schriftlich erfolgen. Das Gesuch muss Angaben zum Anmelder, zur Marke sowie den Nachweis der Gebührenzahlung enthalten. Nach Prüfung der formellen Voraussetzungen und möglicher Eintragungshindernisse wird die Marke ins Register eingetragen und im Amtsblatt veröffentlicht. Der Schutz entsteht mit der Registereintragung, gilt für zehn Jahre ab Anmeldedatum und kann durch erneuten Antrag beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Verletzung des Markenrechts
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn eine Marke ohne Zustimmung des Inhabers genutzt wird, insbesondere bei identischen oder ähnlichen Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen, die Verwechslungsgefahr begründen. Der Markeninhaber kann Unterlassung, Beseitigung der Nutzung und Schadenersatz geltend machen. Auf Antrag kann zudem ein Strafverfahren eingeleitet werden. Bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen.

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Internationaler Markenschutz
Die dargestellten Informationen beziehen sich auf den Schutz nach liechtensteinischem Recht und die Eintragung im nationalen Register. Auch ein Schutz auf europäischer oder internationaler Ebene ist möglich, etwa über EUIPO oder WIPO. Aufgrund der komplexen rechtlichen und formellen Anforderungen empfiehlt sich in solchen Fällen rechtlicher Rat. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Fabienne Muxel
Rechtsanwältin
Partnerin
Nägele Rechtsanwälte GmbH

Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.

 
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