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Ratgeber Recht

ChatGPT & Co. am Arbeitsplatz: Was Unternehmen in Liechtenstein beachten sollten

Auch in Liechtenstein nutzen viele Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT im Arbeitsalltag – etwa zur Texterstellung, Automatisierung oder Ideenfindung.
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Auch in Liechtenstein nutzen viele Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT im Arbeitsalltag. (Bild: iStock)
Thomas Nägele Rechtsanwalt Managing Partner Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: einge.)

Oft geschieht dies jedoch ohne formelle Freigabe, teils ohne Wissen der Geschäftsleitung oder entgegen interner Vorgaben – und meist ohne ausreichende Prüfung datenschutz- und compliance-rechtlicher Risiken.

Was ist zu beachten?
Unternehmen sollten zunächst evaluieren, welche KI-Systeme – insbesondere Chatbots wie ChatGPT, Copilot oder Perplexity – bereits eingesetzt werden. Diese sind zu bewerten und gezielt freizugeben. Eine klare interne Richtlinie zum Einsatz von KI ist empfehlenswert. Ein generelles Verbot würde an der Realität vieler Mitarbeiter vorbeigehen und könnte die unkontrollierte Nutzung im Verborgenen fördern. Wichtig ist auch, dass Informations- und Transparenzpflichten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und weiteren Dritten gewahrt bleiben.

Thomas Nägele Rechtsanwalt Managing Partner Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: einge.)

 

Sichere Nutzung durch klare Vorgaben
Für freigegebene Systeme sollten nach Möglichkeit Pro-Accounts bereitgestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass datenschutzkonforme Voreinstellungen – insbesondere zur Deaktivierung der Nutzung von Eingaben zu Trainingszwecken – korrekt vorgenommen werden. Ergänzend sollten Mitarbeitende klare Weisungen erhalten, welche Daten verarbeitet werden dürfen. Der Grundsatz lautet: keine Eingabe personenbezogener Daten oder die von Geheimnisschutz umfasst sind. Als praktischer Massstab gilt, nur solche Inhalte einzugeben, die man auch öffentlich teilen würde. Begleitend dazu sind Schulungen unerlässlich, um den bewussten und rechtssicheren Umgang mit KI-Systemen zu fördern. 

Verpflichtungen nach aussen
Mit Blick auf die ab 2026 erwartete Umsetzung der EU-KI-Verordnung in Liechtenstein sollten Unternehmen frühzeitig aktiv werden. 
Erforderlich sind unter anderem transparente Kennzeichnungen beim Einsatz von KI, datenschutzkonforme Verträge mit Anbietern sowie die Einhaltung der DSGVO-Informationspflichten gegenüber Kunden und Mitarbeitenden.

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Fazit
KI schafft Chancen, erfordert jedoch klare Regeln und geschulte Mitarbeitende. Unternehmen, die rechtliche Vorgaben frühzeitig umsetzen und interne Strukturen anpassen, können KI verantwortungsvoll nutzen – dabei begleiten wir Sie gerne als Kanzlei.

Thomas Nägele 
Rechtsanwalt 
Managing Partner
Nägele Rechtsanwälte GmbH

Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.

Artikel: http://www.vaterland.li/marktnews/ratgeber/chatgpt-co-am-arbeitsplatz-was-unternehmen-in-liechtenstein-beachten-sollten-art-600156

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