Wenn Vermögen die Generation wechselt
Bei Gesprächen über Vermögen sitzen oft drei Generationen mit am Tisch, für die das Vermögen jeweils etwas anderes bedeutet. Für die Grosseltern steht es für Lebensleistung und Sicherheit im Alter. Ihre Kinder denken an die Eltern, die eigene Pensionierung und die nächste Generation. Für die Enkel kann dasselbe Vermögen die Tür zu einem neuen Lebensabschnitt öffnen: zur eigenen Wohnung, zur Familiengründung oder zur Selbstständigkeit.
Damit aus Erwartungen keine Enttäuschungen entstehen, ist mehr nötig als ein Testament. Benötigt wird eine Planung, die finanzielle Möglichkeiten, persönliche Wünsche und familiäre Beziehungen zusammenführt. Und es braucht Gespräche, in denen es nicht nur um Beträge, sondern auch um ihre Bedeutung geht.
Drei Generationen, drei Blickwinkel
Für die Übergebergeneration im Alter von 75 bis 95 Jahren beginnt die Planung der eigenen Zukunft. Reichen Einkommen und Vermögen für den gewünschten Lebensstandard aus? Ist der Partner oder die Partnerin abgesichert? Welche Reserven sind bei Unterstützungs- oder Pflegebedarf nötig? Erst dann lässt sich entscheiden, was zu Lebzeiten weitergegeben werden kann und was Teil des Nachlasses sein soll. Auch die Gleich- oder bewusste Ungleichbehandlung von Erben sowie Vorkehrungen für eine mögliche Urteilsunfähigkeit sind wichtige Aspekte.
Die Empfängergeneration im Alter von 25 bis 35 Jahren baut ihre finanzielle Basis gerade erst auf. Sie gründet eine Familie, möchte Wohneigentum erwerben oder ein Unternehmen aufbauen. Eine frühzeitige Unterstützung kann in dieser Phase besonders viel bewirken – sofern die ältere Generation ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet.
Dazwischen steht die Scharniergeneration, die meist zwischen 50 und 65 Jahre alt ist. Sie begleitet die Eltern, unterstützt die Kinder und bereitet die eigene Pensionierung vor. Die Herausforderung besteht darin, für andere da zu sein, ohne die eigene finanzielle Zukunft aus den Augen zu verlieren.
Weitergeben beginnt mit Vorausdenken
Bevor entschieden wird, wer später was erhält, braucht es Klarheit über die finanzielle Situation. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zeigt Sparmöglichkeiten und mögliche Einkommenslücken im Alter auf. Ein Vermögenskonzept ordnet die Mittel nach Anlageziel, Zeithorizont und Strategie. Für die Pensionierung ist zudem zu klären, ob das Guthaben aus der Pensionskasse als Rente, als Kapital oder kombiniert bezogen werden soll.
So wird sichtbar, was für die eigene Absicherung benötigt wird und was weitergegeben werden kann. Anlageentscheidungen sollten zur Lebensphase und zu den persönlichen Zielen passen und nicht allein von den Renditeerwartungen abhängig sein.
Klarheit schützt Beziehungen
Wer keine Vorkehrungen trifft, überlässt die Verteilung der gesetzlichen Erbfolge. Das mag unkompliziert erscheinen, wird aber nicht jeder Lebensrealität gerecht. Insbesondere bei Immobilienvermögen, Patchworkfamilien oder unverheirateten Paaren können ungewollte Ergebnisse entstehen. Testament, Erbvertrag, Schenkungen sowie Wohn- oder Nutzniessungsrechte ermöglichen dagegen individuelle Lösungen. Welche davon geeignet ist, hängt von der Familie, dem Vermögen und den persönlichen Zielen ab.
Ebenso wichtig wie die rechtliche Gestaltung ist das Gespräch. Soll ein Kind früher unterstützt werden? Soll die Familienliegenschaft an eine bestimmte Person gehen? Warum bleibt ein Teil des Vermögens unangetastet? Wer seine Beweggründe erklärt, schafft Verständnis. Nicht jede Entscheidung muss allen gefallen. Aber sie sollte nachvollziehbar sein.

Finanz- und Nachlassplanung sind keine einmaligen Akte. Familien verändern sich, Vermögen entwickeln sich weiter und Lebenspläne nehmen neue Wendungen. Regelungen sollten deshalb regelmässig überprüft werden. Das ist Ausdruck von Verantwortung und Fairness. Wer früh beginnt, gewinnt Gestaltungsspielraum und sorgt dafür, dass die eigene Lebensleistung nicht zum Anlass für Streit wird, sondern Generationen verbindet.
Kontakt
Liechtensteinische Landesbank AG
René Bär, Leiter Finanz- und Nachlassplanung
+423 236 92 29
rene.baer@llb.li
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