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«Fortpflanzungsmedizin – Medizinische und rechtliche Aspekte»
Eine erfolgreiche Schwangerschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Fünfzehn Prozent aller Partnerschaften bleiben ungewollt kinderlos, in 40 Prozent liegt die Ursache bei den Frauen, in 30 Prozent bei den Männern und in 30 Prozent bei beiden Partnern oder es ist kein Grund zu finden. Die künstliche Befruchtung kann hier entscheidend helfen. Was können die Methoden der künstlichen Befruchtung heute? Wo liegen ethische Problemfelder bei der Verwendung der Methoden der künstlichen Befruchtung? Können Paare heute mit künstlicher Befruchtung ein Baby mit Wunscheigenschaften designen? Dazu spricht der Fertilitätsmediziner Thomas Sander.
In Österreich hat der Gesetzgeber schon sehr früh ein bundeseinheitliches Recht der Fortpflanzungsmedizin verankert. Im «Fortpflanzungsmedizingesetz» aus dem Jahr 1992 (BGBl. Nr. 275) war vieles verboten, was heute zum überwiegenden Teil erlaubt ist. Die Eizell- und Embryonenspende, die IVF mit von dritter Seite gespendetem Samen, Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare sowie die Präimplantationsdiagnostik. Nach wie vor gibt es aber auch «unerledigte Baustellen»: Alleinstehende Frauen, Embryonenspende, Probleme der rechtlichen Anerkennung eines Kindes. Dazu spricht Erwin Bernat, er publiziert seit mehr als 30 Jahren zum Thema «Recht und Ethik der Fortpflanzungsmedizin». (pd)
Vortrag an der UFL
Am 11. November ab 18 Uhr
Dorfstr. 24, Triesen
Weitere Informationen unter:
www.ufl.li/veranstaltungen
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