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Zivilrechtliche Verjährungsfrist verkürzt

Die Regierung hat eine Abänderung des bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Verkürzung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist verabschiedet.
Im aktuellen Informationszeitalter, geprägt durch fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung, erscheint die geltende allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 1478 ABGB) nicht mehr ...

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