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Änderungen zum Strassenverkehrsrecht

Regierung erleichtert Einsatz emissionsfreier Lieferfahrzeuge

Ab dem 1. November gelten für emissionsfreie Lieferfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Lieferwagen bis 3,5 Tonnen.
Regierungsbeschluss: Elektrische Lieferfahrzeuge bis 4,25 Tonnen werden den herkömmlichen Lieferwagen gleichgestellt
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2026 Änderungen in verschiedenen Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht beschlossen, um den Einsatz emissionsfreier Lieferfahrzeuge zu fördern, schreibt das ...

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