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Sonderregelung wegen Pandemie

AHV: Grenzgänger-Homeoffice-Ausnahme wird bis Juni 2022 verlängert

Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich darauf verständigt, die durch die Pandemie bedingte Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice zu verlängern. Ein Grenzgänger, der in seinem Wohnstaat im Homeoffice arbeitet, bleibt bis Ende Juni 2022 weiter in Liechtenstein versichert – unabhängig davon, wie hoch der Anteil an Homeoffice ist.
Ein Grenzgänger, der in seinem Wohnstaat im Homeoffice arbeitet, bleibt bis Ende Juni 2022 weiter in Liechtenstein versichert – unabhängig davon, wie hoch der Anteil an Homeoffice ist. (Bild: Christian Beutler / KEYSTONE)
Grundsätzlich gilt: Wer als Grenzgänger die Arbeitszeit faktisch zu mehr als 25 Prozent in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht im Staat des Arbeitgebers sozialversichert werden, sondern ist in seinem Wohnstaat zu ...

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