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Wahlpflicht: Als der Regierungschef Nichtstimmende mit Bussen bestrafte

Noch bis 2004 war es möglich, Wahlverweigerer mit Bussen von bis zu 20 Franken zu belegen. Davon wurde aber kaum Gebrauch gemacht.
Elias Quaderer
Vergangenen Sonntag haben sich 52,6 Prozent der Stimmbürger für eine Neuausrichtung der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) ausgesprochen.
«Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ist Bürgerpflicht.» So hält es Artikel 3 des liechtensteinischen Volksrechtegesetzes fest.

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