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Wahlpflicht: Als der Regierungschef Nichtstimmende mit Bussen bestrafte

Noch bis 2004 war es möglich, Wahlverweigerer mit Bussen von bis zu 20 Franken zu belegen. Davon wurde aber kaum Gebrauch gemacht.
Elias Quaderer
In Liechtenstein gilt die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen als Bürgerpflicht. Aber eine Strafe für Nichtwähler kennt das Gesetz seit 20 Jahren nicht mehr.
«Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ist Bürgerpflicht.» So hält es Artikel 3 des liechtensteinischen Volksrechtegesetzes fest.

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