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Versuchter Mord: Haftstrafe bleibt bei zwölf Jahren

Am Morgen musste sich ein 30-jähriger Mann erneut vor dem Kriminalgericht verantworten. Der offene Anklagepunkt lautete auf versuchten Mord. Das Gericht sprach ihn dahingehend schuldig.
Gerichtsgebäude in Vaduz
Die beiden Angeklagten boten vor Gericht widersprüchliche Aussagen.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres ist das Urteil gefallen: Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen.

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