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Prüfung von künftiger Nutzung

Weiterentwicklung der Liegenschaft «Zollhaus Steg»

Die Regierung hat die Postulatsbeantwortung betreffend die Weiterentwicklung der Liegenschaft «Zollhaus Steg» verabschiedet.
Die Liegenschaft Zollhaus Steg liegt im Eigentum des Landes Liechtenstein und hat beschlossen, von einem Verkauf abzusehen.
Die Liegenschaft Zollhaus Steg liegt im Eigentum des Landes Liechtenstein und hat beschlossen, von einem Verkauf abzusehen. (Bild: Nils Vollmar)

Mit dem Postulat, das am 1. April 2026 an die Regierung überwiesen wurde, wurde die Regierung eingeladen, vom geplanten Verkauf des «Zollhaus Steg» abzusehen und stattdessen Varianten für eine künftige Nutzung zu prüfen.

Die Regierung hatte die im Eigentum des Landes Liechtenstein stehende Liegenschaft Zollhaus Steg vor Eingang des Postulats umfassend beurteilen lassen und am 10. März 2026 beschlossen, von einem Verkauf abzusehen.

Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren insbesondere die über mehrere Jahre erfolglos gebliebenen Verkaufsbemühungen, das Fehlen von Kaufinteressenten, die bereit gewesen wären, die Liegenschaft zu marktgerechten Preisen zu erwerben, die Neubeurteilung der strategischen Bedeutung des Objekts sowie der gestiegene Bedarf an eigenen Liegenschaften zur Erfüllung staatlicher Aufgaben.

Die Liegenschaft «Zollhaus Steg» verbleibt im Eigentum des Landes. Dem zentralen Anliegen des Postulats, von einem Verkauf abzusehen, wurde damit bereits Rechnung getragen.

Die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften hatte bereits vor Eingang des Postulats damit begonnen, sowohl konkrete Nutzungsmöglichkeiten als auch den erforderlichen Sanierungsbedarf einschliesslich der damit verbundenen Kosten zu prüfen. Parallel zu den laufenden Abklärungen möglicher Vermietungen werden auch alternative Nutzungen, insbesondere für staatliche Zwecke, weiter geprüft. (ikr)

Artikel: http://www.vaterland.li/liechtenstein/sport/weiterentwicklung-der-liegenschaft-zollhaus-steg-art-755975

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