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Frank Konrad wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses definitiv verurteilt

Verurteilung bestätigt – aber: Gegen Grundsatz nicht verstossen

Frank Konrad wurde am 19. Februar vergangenen Jahres durch das Obergericht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Der Staatsgerichtshof hat nun entschieden: Konrad hat die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt. Allerdings hat er das Abstimmungsergebnis weiterer Personen offengelegt. Daher bestätigt der Staatsgerichtshof das Urteil des Obergerichts.
Liechtensteiner Landtag in Vaduz
Frank Konrad akzeptiert das Urteil des Staatsgerichtshofes, aber bedauert, dass somit die politische Debatte über Sachthemen in Wahlkämpfen in Zukunft schwierig sein werde.
Frank Konrad hatte im Rahmen des politischen Wahlkampfes offengelegt wie er, der damalige Bürgermeister und der damalige Gegenkandidat für das Bürgermeisteramt im Zusammenhang mit der Absicht das sogenannte ...

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