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Neuer zweckgerichteter Auszahlungsmodus

Prämienverbilligung neu direkt via Krankenkasse

Gemäss Landtagsbeschluss wird ab dem Antragsjahr 2022 die Prämienverbilligung nicht mehr den Versicherten direkt ausbezahlt. Stattdessen bringen die Krankenkassen die Verbilligung im nächsten Jahr - also erstmals 2023 - von den monatlichen Prämien in Abzug.
Die Prämienverbilligung wird neu direkt von den Krankenkassenrechungen abgezogen.
Diese Umstellung hat den Vorteil, dass die anspruchsberechtigten Personen künftig monatlich eine finanzielle Entlastung erhalten, wodurch die Prämienverbilligung ihrem Zweck optimal gerecht wird.

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