Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landtags gelangte in ihrem Bericht zum Klageverzicht der Regierung gegen die ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG zur Empfehlung, dass die Regierung trotzdem klagen sollte. Die Regierung hat nun ihren Entscheid vom letzten Herbst bestätigt und wird keine Klage einreichen.
Im Herbst 2018 hat die Regierung entschieden, dass das Land Liechtenstein nicht gegen die ehemaligen Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder der Liechtensteinischen Post AG, welche mit ihren ...
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