Personalvorsorge des Staates
Massnahmen werden Land fast 65 Millionen Franken kosten
Mit dem gegenständlichen Vernehmlassungsbericht geht die Regierung einerseits auf die heutige Ausgangslage, die Hintergründe und Herausforderungen ein und zeigt andererseits auf, welche Massnahmen für eine zukunftsfähige Lösung für die Personalvorsorge der über 4000 bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) versicherten Personen vorgesehen sind.
Unerwünschte Umverteilungen aufgrund der historischen Zinssituation
Wie die Regierung in einer Medienmitteilung ausführt, wurde die SPL im Rahmen der Sanierung der Pensionskasse des Landes im Jahr 2014 gegründet und nahm am 1. Juli 2014 ihren Betrieb auf. Aufgrund der damaligen Ausfinanzierung in Kombination mit Darlehen des Landes und der angeschlossenen Unternehmen lag der Deckungsgrad der SPL zu Beginn bei 93 Prozent. Nach einem «erfreulichen Start» des neuen Vorsorgewerks habe die aussergewöhnliche Zinssituation mit jahrelangen Negativzinsen die SPL stark belastet.
Ziel der im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen ist es laut der Regierung, diese in den vergangenen Jahren aufgetretenen negativen Folgen für die SPL zu beseitigen und das Vorsorgewerk zukunftsgerichtet auszugestalten. Dazu sollen zum einen die bestehenden unerwünschten Umverteilungen von den Aktivversicherten zu den Rentnern beseitigt und die bislang erfolgten Umverteilungen teilweise ausgeglichen werden. Zum anderen soll die SPL so ausgestaltet werden, dass sie in Zukunft variabler auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren kann und das Vorsorgeniveau nicht weiter abgesenkt werden muss.
Massnahmen im Vernehmlassungsbericht
Konkret schlägt die Regierung vor, eine geschlossene Rentnerkasse für Renten, die vor dem 30. Juni 2014 gesprochen wurden, zu schaffen. Dabei wird sich die Situation dieser Rentnerinnen und Rentner nicht verändern, da die geschlossene Kasse ausfinanziert sowie mit einer Finanzierungsgarantie gesichert wird. Die Massnahme trägt aber dazu bei, dass zukünftig keine unerwünschten Umverteilungen zwischen Aktivversicherten und diesen Rentenbeziehenden mehr erfolgen.
Des Weiteren wird die Möglichkeit der Ausrichtung einer variablen Rente gesetzlich vorgesehen. Diese Massnahmen hat zum Ziel, die Renten auf freiwilliger Basis an den Finanzertrag zu koppeln und so unerwünschte Umverteilungen in beide Richtungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
Ausserdem sollen die Renten, die nach dem 30. Juni 2014 gesprochen wurden, ausfinanziert werden. Mit dieser Massnahme sollen die in den letzten zehn Jahren erfolgten unerwünschten Umverteilungen zwischen Aktivversicherten und Rentenbeziehenden weitgehend ausgeglichen werden.
Zudem wird vorgeschlagen, die bestehenden Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln. Dies hat aufgrund der bereits in der Vergangenheit erfolgten Wertberichtigungen keine Auswirkungen auf die Landesrechnung. Gleichzeitig wird die Basis der SPL gestärkt.
Zu guter Letzt sollen die Sparbeiträge erhöht werden. Da diese Beiträge direkt den individuellen Konten der Aktivversicherten gutgeschrieben werden, spart jede und jeder Versicherte für sich selbst. Dadurch kann das Leistungsziel mittelfristig erhöht werden, was zu höheren Renten im Alter führt. Da die Erhöhung der Sparbeiträge den Solidaritätsbeiträgen entspricht, habe diese Massnahme für die meisten Versicherten gegenüber heute keine spürbaren Auswirkungen.
Regierung betont: «Keine Sanierungsmassnahmen»
Die Regierung informiert in ihrer Mitteilung auch über die Kosten, welche die geplanten Massnahmen voraussichtlich verursachen werden. Die Gesamtkosten der Massnahmen betragen 171.6 Millionen Franken., wobei 93.5 Mio. (Umwandung Darlehen) weder liquiditäts- noch ergebniswirksam sind. Effektiv betragen die Gesamtkosten der Massnahmen somit 78.1 Millionen, wovon 64.8 Millionen auf das Land Liechtenstein entfallen.
«Diese Massnahmen sind keine Sanierungsmassnahmen und die SPL ist kein Sanierungsfall», hält die Regierung in der Mitteilung fest. Dies zeige die Entwicklung der letzten Jahre. Per Ende 2021 weist die SPL einen Deckungsgrad von 103.6 Prozent aus, konnte diesen also seit 2014 um 10.6 Prozentpunkte steigern.
Das Jahr 2022 war aber auch für die SPL ein schlechtes Jahr, der Deckungsgrad sank auf 90 Prozent. Der Stiftungsrat hat proaktiv Massnahmen ergriffen (z.B. keine Verzinsung der Sparkonti), um die Situation aus eigener Kraft bewältigen zu können und der Deckungsgrad liegt zwischenzeitlich wieder über 90 Prozent.
Auch wenn aus heutiger Sicht keine eigentlichen Sanierungsmassnahmen notwendig sind, erachtet die Regierung das Einleiten von Massnahmen zur zukunftsgerichteten Ausgestaltung der staatlichen Personalvorsorge als angezeigt.
Die SPL muss für die Arbeitnehmenden attraktiv bleiben, damit das Land und die angeschlossenen Betriebe auch in Zeiten des Fachkräftemangels bei der Rekrutierung von Personal konkurrenzfähig sind. Die in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen wie die Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes haben die Situation derart verschärft, dass weitere Massnahmen zu Lasten der Aktivversicherten nicht mehr vertretbar erscheinen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 20. Oktober 2023. (red/ikr)
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