LKW-Initiative der DpL ist verfassungskonform
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. August, den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der DpL zur Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKWG) zuhanden des Landtags verabschiedet. Während die DpL mit ihrer Initiative eine stärkere Kontrolle der Kraftwerke anstreben und sich Preisvorteile für die Netzkunden versprechen, warnen die LKW vor einer Schwächung der Investitionsfähigkeit und damit der langfristigen Versorgungssicherheit.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung der Initiative zum Ergebnis, dass die
gegenständliche Initiative mit der Verfassung vereinbar ist. Auch die notwendige
legistische Prüfung wurde vorgenommen. Aus EWR-rechtlicher Sicht sei zu
beachten, dass der Vorschlag der Initianten, bei Überschreitung eines
festgelegten Gewinnvortrags eine verpflichtende Entgeltabsenkung durch die LKW
vorzusehen, mit dem EWR-Recht nicht vereinbar ist.
Quersubventionierungen seien bereits unzulässig
In der inhaltlichen Stellungnahme hält die Regierung fest, dass der
geltende Rechtsrahmen, insbesondere die einschlägigen Vorschriften im
Elektrizitätsmarktgesetz und im Gesetz über die elektronische Kommunikation,
bereits Vorgaben zur sachgerechten Trennung der Tätigkeitsbereiche enthalten und
eine diskriminierungsfreie Preisgestaltung sicherstellen. Quersubventionierungen
zwischen den regulierten Netzen und anderen Geschäftsbereichen sind mit diesen
Vorgaben bereits heute unzulässig. Aus Sicht der Regierung sind daher
zusätzliche Regelungen im LKWG weder notwendig noch sinnvoll.
Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der
Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) hat die Regierung ein
Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen,
bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob
die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen
übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. (red)
LKW: Leistungsspitzen sollen flächendeckend gemessen werden
DpL-Initiative soll LKW zu Preissenkung zwingen
LKW: Quersubventionen verbieten und Gewinne für Preissenkungen verwenden
LKW: DpL-Initiative könnte Versorgungssicherheit mindern
LKW-Initiative dürfte es im Landtag schwer haben
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.