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Abo Vernehmlassung zu Archivgesetz

Kein «berechtigtes Interesse» mehr nötig: Jeder soll Archivakten einsehen dürfen

Längere Schutzfristen und eine Regelung für digitale Langzeitarchivierung: 25 Jahre nach dessen Einführung plant die Regierung eine Totalrevision des Archivgesetzes.
Elias Quaderer
Reportage DKL Archiv, Vaduz
Das Landesarchiv: Künftig soll es kein «berechtigtes Interesse» mehr benötigen, um öffentliches Archivgut nutzen zu dürfen.
Wer das Archivgut, das sich im liechtensteinischen Landesarchiv befindet, nutzen will, muss dafür ein «berechtigtes Interesse» glaubhaft machen. So sieht es das derzeitige Archivgesetz vor.

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