Beschluss vom Landesvorstand
Junge FBP erhält grünes Licht für Pukelsheim-Initiative
Die Initiative der FBP zur Einführung des doppelten Pukelsheim-Verfahrens im Volksrechtegesetz wurde letzten Herbst im Landtag von den Fraktionen der VU und der Freie Liste zu Fall gebracht. Im Nachgang zu dieser Landtagsdebatte verkündete der Vorstand der Jungen FBP eine Volksinitiative lancieren zu wollen, damit das Volk darüber entscheiden könne. Der FBP-Landesvorstand hat am Donnerstagabend nun einstimmig grünes Licht für dieses Vorhaben gegeben. Dieser musste über die Lancierung dieser Volksinitiative befinden, da die Entscheidung über FBP-Volksinitiativen oder FBP-Referenden statutarisch beim zweithöchsten Gremium der FBP liegt.
Die Lancierung einer Volksinitiative hat die ‘Junge FBP’ bereits im Dezember letzten Jahres als Ziel definiert, nachdem der Landtag die Gesetzesinitiative zur Abänderung des Volksrechtegesetzes mit den Stimmen der VU- und der FL-Fraktion mit 12 zu 13 Stimmen knapp abgelehnt hat. Mit dieser Gesetzesinitiative sollte das ‘doppelte Pukelsheim- Verfahren’ und somit ein gerechteres Wahlsystem eingeführt werden, wie es bereits in zahlreichen Kantonen der Schweiz zur Anwendung gelangt.
«Die FBP vertrat immer schon die Meinung, dass über grundlegende Wahlgesetz- bzw. Volksrechtegesetzänderungen das Volk entscheiden soll. Der Landtag verhinderte letzten Herbst mit den Stimmen der VU und der FL dieses Vorhaben. Deshalb ist es nur konsequent, dass das Volk über eine Volksinitiative das letzte Wort in dieser Frage bekommt», wird FBP-Parteipräsident Alexander Batliner in der Mitteilung zitiert. Am Donnerstagabend sei deutlich geworden, dass die Partei hinter dem Vorhaben der "Jungen FBP" steht. Weiter sagt Batliner: «Wir werden gemeinsam für ein faireres Mandatszuteilungsverfahren kämpfen. Die Verantwortlichen der ‘Jungen FBP’ können sowohl auf die Unterstützung der Partei als auch auf meine persönliche Unterstützung zählen.»
Worum geht es?
Die geforderte Abänderung des Wahlrechts sieht vor, dass bei Landtagswahlen die Stimmkraft der Unterländer Wähler künftig gleich gewertet wird, wie jene der Oberländer. Zunächst würden die Landtagssitze über das ganze Land auf die Parteien verteilt werden. Und erst in einem zweiten Schritt die Zuteilung der Sitze in den beiden Wahlkreisen Ober- und Unterland erfolgen. Dies im Gegensatz zum jetzigen Wahlrecht, wonach die Sitzverteilung für jeden Wahlkreis einzeln berechnet wird. Die neue Methode soll erstmals bei den Landtagswahlen 2029 zur Anwendung kommen. Anlass für die Initiative gaben die Landtagswahlen 2021, bei denen die FBP zwar mehr Wähler von sich überzeugen konnte, die VU aufgrund der unterschiedlichen Gewichtung von Ober- und Unterland aber dennoch mehr Parteistimmen auf sich vereinen konnte. (red)
Vorherige Beiträge zum Thema:
Freie Liste: «Pukelsheim»-Verfahren hätte dritten Sitz gesichert
Pukelsheim-Verfahren wird doch nicht eingeführt
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