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Gebührenbefreiung bei Geodaten

Die Regierung hat die Verordnung über die Abänderung der GDI-Gebührenverordnung genehmigt. Mit dieser Anpassung werden zugängliche Teil der Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters, der Referenz-Datensatz der Hoheitsgrenzen und weitere Datensätze, die Umweltinformationen betreffen, von den Nutzungsgebühren befreit.
Regierungsgebäude Vaduz
Geodaten spielen eine Schlüsselrolle in der Digitalisierung.
Die Gebühren für einfache  Darstellungsdienste nach dem international normierten Standard des «Web Map Service (WMS)» werden abgeschafft.

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