Grundlage für Massnahmen
Erstes Psychiatriekonzept für Liechtenstein veröffentlicht
Es ist unbestritten, dass die psychische Belastung, insbesondere bei Kinder und Jugendlichen, in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Mehrere Experten und Institutionen haben bereits Alarm geschlagen. Aus diesem Grund haben heute Regierungsrat Manuel Frick, Maria Mödlagl, Leiterin des Amts für Gesundheit, und Heidi Gstöhl, Leiterin des Amts für Soziale Dienste, das Psychiatriekonzept vorgestellt. Ein Dokument, auf das Betroffene und ihr Umfeld schon länger warten. Aus diesem Grund haben die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) mit Experten (Psychotherapeuten, Kinderärzten, etc.) schon länger dessen Fertigstellung gefordert. Auch der Landtag erklärte das Anliegen mit einem parteiübergreifenden Postulat, deren Beantwortung diese Woche verabschiedet wurde, für dringlich.
Das Psychiatriekonzept soll laut Mitteilung der Regierung in den kommenden Jahren «als Grundlage für die Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen in den kommenden Jahren dienen». In erster Priorität anzugehen sind demnach die ambulante Betreuung von Kindern und Jugendlichen, der Zugang zu intermediären Angebote alle Altersgruppen, der Zugang zu stationären Angeboten für Kinder und Jugendliche, die Versorgung psychiatrischer Notfälle sowie die Verstärkung der Prävention.
«Ich bin überzeugt, dass das Psychiatriekonzept eine gute Grundlage bildet, um die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen in Liechtenstein zu verbessern. Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich sind dringend Massnahmen angezeigt», wird Regierungsrat Manuel Frick zitiert.
Lenkungsgruppe eingesetzt für Umsetzung der Massnahmen
Die im Psychiatriekonzept festgehaltenen Massnahmen wurden in drei Prioritätengruppen eingeteilt, wobei der verbesserten Versorgung von Kindern und Jugendlichen und der Erhöhung des intermediären Angebots höchste Priorität zukommt. Diese Massnahmen sollen über eine Lenkungsgruppe in Zusammenarbeit mit Fachpersonen und -organisationen sowie Interessensvertretungen und Betroffenen rasch umgesetzt werden.
Massnahmen in anderen Bereichen, die in zweiter und dritter Priorität anzugehen sind, werden entweder über die genannte Lenkungsgruppe oder die Landesgesundheitskommission weiterverfolgt. (red)
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