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Erleichterung für Kleinstunternehmen in Liechtenstein

Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Ziel ist es, Kleinstunternehmen von der Prüfpflicht ihrer Jahresabschlüsse zu befreien.
Bürokratie
Weniger Bürokratie für Kleinstunternehmen geplant.
Gemäss liechtensteinischem Recht unterstehen alle Kleinunternehmen einer eingeschränkten Prüfpflicht hinsichtlich ihrer Jahresabschlüsse.

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