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Vereinfachung der Prozesse

E-Government: Neue Basisdienste für Unternehmen und neues eMWST-Portal

Regierungschef Daniel Risch informierte am Mittwoch, 30. Oktober, mit den Leitern des Amts für Informatik und der Steuerverwaltung über neue Dienste und Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung.
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Medienorientierung - E-Government
Medienorientierung zu E-Government: eID.li, Vorstellung neue Basisdienste und eMWST-Fachapplikation – mit Dr. Daniel Risch (Regierungschef), Bernhard Büchel (Leiter Steuerverwaltung), Martin Matt (Leiter Amt für Informatik), am 30.10.2024 im Medienraum im Regierungsgebäude in Vaduz (Bild: Julian Konrad)

Neu können Unternehmen unter anderem die sogenannte eVertretung nutzen, um digitale Dienste der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV) in Anspruch zu nehmen. Dies verkündete die Regierung heute an einer Medienkonferenz. 

Die liechtensteinischen Behörden sind gemäss E-Government-Gesetz dazu verpflichtet, nur elektronisch zu kommunizieren. Dies sei jedoch laut Regierungschef Daniel Risch nicht nur eine Verpflichtung, sondern in vielerlei Hinsicht eine Erleichterung und Vereinfachung der Prozesse. Für die Nutzung der Dienste wird eine elektronischen Identität (eID.li) benötigt

Diese Dienstleistungen sind geplant

Mit der eID.li können zum Beispiel die neuen Basisdienste eVertretung, eZustellung und das Servicekonto my.llv.li genutzt werden.  Mit der eVertretung haben zeichnungsberechtigte Organe gemäss Handelsregister die Möglichkeit, Vertrauenspersonen als Vertretung eines Unternehmens elektronisch bei der LLV zu definieren. Diese Personen können sich dann mit ihrer persönlichen eID.li bei verschiedenen digitalen Diensten, wie beispielsweise im neuen eMWST-Portal, anmelden.

Neuerungen wir des auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Mehrwertsteuer geben. Ab Januar 2025 erfolgt die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte obligatorisch nur noch über das neue eMWST-Portal.  Da die Voraussetzung zur Nutzung des neuen eMWST-Portals die eID ( www.eid.li) sowie die Aktivierung eines Unternehmens und die Festlegung der Vertretungen des Unternehmens in der eVertretung ( www.aju.llv.li) sind, empfiehlt die Steuerverwaltung allen Personen, die für ein Unternehmen gegenüber Behörden handeln wollen, sich in den nächsten Tagen und Wochen für die eID.li zu registrieren.

Seit der eID-Lancierung im April 2020 wurden rund 26'000 eIDs ausgestellt. Im Jahr 2023 wurden rund 200'000 Online-Anmeldungen mit der eID.li verzeichnet. Die Regierung empfiehlt in ihrer Mitteilung allen Personen, die in Liechtenstein geschäftlich tätig sind und noch über keine eID.li verfügen, sich möglichst rasch registrieren zu lassen, weil immer mehr elektronische Dienstleistungen aufgeschaltet werden, die den Einsatz der eID.li für den Geschäftsverkehr erfordern. (red)

Die neuen digitalen Dienste kurz erklärt

  • eVertretung:Mit der eVertretung haben zeichnungsberechtigte Organe gemäss Handelsregister die Möglichkeit, Vertrauenspersonen als Vertretung eines Unternehmens elektronisch bei der LLV zu definieren. Diese können in der Folge unter Verwendung der persönlichen eID.li E-Government-Dienste für dieses Unternehmen tätigen.
  • Servicekonto my.llv.li: Mit dem Servicekonto my.llv.li können Nutzerinnen und Nutzer nach Anmeldung mit der persönlichen eID.li auf ihre behördlichen Daten und Vorgänge zugreifen und spezifische E-Government-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Falls die Nutzerin oder der Nutzer eine Vertretung für ein Unternehmen hinterlegt hat, erhält jene Person durch Rollenwechsel Zugriff auf Daten und Vorgänge rund um das betroffene Unternehmen.
  • Postfach eZustellung:Bei der eZustellung handelt es sich um ein digitales Postfach für Privatpersonen und Unternehmen, das auf dem ePostPlus-Dienst der Liechtensteinischen Post basiert. Die Behörden senden im Falle einer solchen elektronischen Zustellung ihre Dokumente über Fachsysteme an das ePostPlus-Konto der betroffenen Person oder des betroffenen Unternehmens.  Der Zugriff in die ePostPlus-Lösung ist ab dem 2. Dezember 2024 möglich.
  • Fachapplikation eMWST:Die Steuerverwaltung stellt ab Januar 2025 die elektronische Plattform eMWST zur Verfügung. Die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte erfolgt ab diesem Zeitpunkt obligatorisch über das neue eMWST-Portal. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

Mehr zum Thema:

Steuern bezahlt, Stempel

Neues Portal wird im kommenden Jahr gestartet

 
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