Doppelter Pukelsheim: FBP setzt auf Klärung durch den Staatsgerichtshof
Der Landesvorstand der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) hat sich am Donnerstagabend mit dem weiteren Vorgehen bei der Volksinitiative «Fair gezählt. Fair gewählt.» zur
Einführung des doppelten Pukelsheim-Wahlverfahrens befasst, schreibt die FBP in einer Mitteilung. Dabei folgte das zweithöchste Parteigremium der Empfehlung des FBP-Präsidiums und des Vorstands der Jungen FBP: Die Frage der Verfassungsmässigkeit soll vom Staatsgerichtshof (StGH) geklärt werden.
Nico Büchel, Vorsitzender der Jungen FBP, legte den Delegierten die Ausgangslage sowie die bisherigen Stationen der Initiative dar. Nach den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Beurteilungen brauche es nun Rechtssicherheit. «Wir haben unsere Initiative sorgfältig ausgearbeitet und wollen eine echte Verbesserung unseres Wahlsystems erreichen», betonte Büchel. «Wenn die Politik und die Juristen zu derart unterschiedlichen Einschätzungen kommen, ist
es nur folgerichtig, dass die oberste verfassungsrechtliche Instanz unseres Landes das letzte Wort hat. Sollte der Landtag die Initiative für verfassungswidrig erklären, werden wir den Fall vor den Staatsgerichtshof bringen», heisst es in der Mitteilung.
FBP-Präsident Alexander Batliner begründete die Haltung der Parteiführung, die sich im Vorfeld einstimmig für diesen Weg ausgesprochen hatte: «Es geht hier um eine fundamentale Frage unserer Demokratie und der Verfassungsauslegung. Eine solche Weichenstellung sollte nicht im politischen Hickhack steckenbleiben, sondern juristisch sauber auf den Grund gegangen werden. Der Staatsgerichtshof ist genau dafür da, in strittigen Verfassungsfragen Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Der Landesvorstand hat mit seinem Entscheid heute Abend ein starkes Signal für diesen transparenten Weg gesetzt.»
Die Volksinitiative wird kommende Woche im Landtag behandelt. Folgt eine Mehrheit der Einschätzung der Regierung und stuft die Vorlage als verfassungswidrig ein, wird die Junge FBP den Fall vor den Staatsgerichtshof bringen.
Infrastruktur und Rheinübergänge im Fokus
Im zweiten Teil des Abends sprach Regierungsrat Daniel Oehry über den Landesrichtplan, die Rheinübergänge sowie Zukunftsprojekte und Brennpunkte der liechtensteinischen Infrastruktur. Gemäss der Mitteilung, ging es um den aktuellen Stand und den Ausblick auf anstehende Fragen der Raum- und Verkehrsentwicklung. Oehry ordnete die verschiedenen Vorhaben in den Zusammenhang der langfristigen Planung ein und ging auf die unterschiedlichen Interessen und Herausforderungen ein, die bei der Entwicklung der Infrastruktur zu berücksichtigen sind.
Ergänzend erläuterte der Ruggeller Gemeindevorsteher Christian Öhri kurz die Bedeutung der geplanten Fuss- und Veloverkehrsbrücke Sennwald–Ruggell. Er verwies auf das Sicherheitsrisiko für den Fuss- und Veloverkehr auf der bestehenden Strassenbrücke und betonte, dass dieses Projekt und der Handlungsbedarf bei der Strassenbrücke in Bendern unterschiedliche Ausgangslagen hätten und nicht in Konkurrenz zueinander stünden.
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