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AHV-Renten nur noch im Wohnsitzland besteuern

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein verabschiedet. Nach dem neuen Abkommen dürfen AHV-Renten nur noch im Wohnsitzland besteuert werden.
Schreiben
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein verabschiedet.
Bisher besteuerte Liechtenstein auch die AHV-Renten von Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind; das ist mit dem neuen Abkommen nicht mehr möglich. Das Abkommen wird nun den eidgenössischen Räten vorgelegt.

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