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Regierungssitzung

Abänderung des Bankengesetzes verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes (BankG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Die Abänderungen des BankG zielen einerseits darauf ab, im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der CRD V und der CRR II die Stabilität von Banken und Bankengruppen zu stärken.
In den letzten Jahren wurden die internationalen Standards des BaslerAusschusses für Bankenaufsicht (Basel III-Rahmenwerk) vervollständigt.

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