In Liechtenstein verurteilte Strafgefangene können zur Verbüssung ihrer Strafe nach Österreich überstellt werden. Da das Vollzugsrecht unterschiedlich geregelt ist, kommt es immer wieder Unverständnis und Unfrieden. Das will nun die Regierung ändern.
Haftbedingungen werden angepasst
Unter Anwendung des Vertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von Häftlingen können in Liechtenstein verurteilte Strafgefangene zum Zwecke des ...
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