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Gleiches Namensrecht für eingetragene Partnerschaften

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2015 den Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht eingetragener Partner verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. November 2015.
Regierungsgebäude Regierung Vaduz 140717
Im neuen Namensrecht sollen auch Paare in eingetragener Partnerschaft einen Doppelnamen führen können.
Mit dieser Reform soll das liechtensteinische Namensrecht der eingetragenen Partner dem Namensrecht der Ehegatten gleichgestellt werden, nachdem vermehrt Stimmen für eine entsprechende Reform laut geworden sind. ...

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