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Nachtruhe: Ab 23 Uhr ist Schluss mit lustig

Zwar ist die nächtliche Ruhezeit gesetzlich geregelt, jedoch liegt es in der Kompetenz der Gemeinden, Ruhezeiten zu beschliessen.
Nicole Öhri-Elkuch
Gibt es von der Gemeinde keine Sondergenehmigung, gilt ab 23 Uhr die Nachtruhe.
«Sei still, sonst rufe ich die Polizei», schreit eine Männerstimme vom Wohnblock gegenüber in die Nacht hinaus. Die Temperaturen an diesem Sonntagabend sind kurz vor 23 Uhr noch angenehm warm und laden ein, das ...

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