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Abo Nicht alle Schweizer Regeln werden übernommen

Warum haben Neulenker in Liechtenstein keine Probezeit?

Das liechtensteinische Strassenverkehrsrecht orientiert sich zwar an der Schweiz, doch es gibt bemerkenswerte Unterschiede.
Angélique Camenisch
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In der Schweiz gilt eine dreijährige Probezeit nach der Fahrprüfung, in Liechtenstein gibt es gar keine.
Liechtenstein und die Schweiz teilen viele Verkehrsregeln, da Liechtenstein das Schweizer Strassenverkehrsgesetz weitgehend übernommen hat.

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