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Staatsgerichtshof gibt LGU Recht

Im Beschwerdefall über die Erweiterung der Deponie «Im Rain» in Vaduz hat der Staatsgerichtshof am 16. Dezember entschieden, dem EFTA-Gerichtshof verschiedene EWR-rechtliche Fragen zur Begutachtung vorzulegen. Das Gericht folgt damit einem Antrag der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz LGU, wie diese am Freitag bekannt gab.
Gerichtsgebäude
Der Fall Deponie «Im Rain» geht nun an den EFTA-Gerichtshof.
Im Besonderen geht es um die Gewährleistung des Verbandsbeschwerderechts von Umweltverbänden in Umweltverträglichkeitsverfahren. Ende 2013 hatte die Regierung die Umweltverträglichkeit der 3.

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