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Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Übernahme der Schulkosten im Ausland

Die Regierung hat die Beantwortung des Postulats «Allfällige Übernahme der Schulkosten im Ausland bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen» verabschiedet.
Die im Postulat thematisierte Problematik betrifft Einzelfälle von Kindern und Jugendlichen, die zwar eine Behinderung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein medizinisch begründetes besonderes Bedürfnis aufweisen. (Bild: Nils Vollmar)

Mit dem im November 2024 eingereichten Postulat wurde die Regierung eingeladen zu prüfen, inwiefern das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche mit medizinisch indizierten besonderen Bedürfnissen verbessert werden kann. Dabei sollte insbesondere aufgezeigt werden, ob und welche gesetzlichen Anpassungen erforderlich wären und welche finanziellen Auswirkungen sich aus einer allfälligen Übernahme von Schulkosten ergeben könnten.

Die geltende Rechtslage sieht vor, dass Kinder und Jugendliche mit einem ausgeprägten besonderen Bildungsbedarf oder einer Behinderung in der Regel im Rahmen der Sonderschulung gemäss Schulgesetz und Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen (SchulFMV) gefördert werden. Diese Sonderschulung ist unentgeltlich und kann, sofern erforderlich, auch an anerkannten in- oder ausländischen Sonderschulen erfolgen. In diesen Fällen besteht hinsichtlich der Kostenübernahme kein Regelungsbedarf.

Handlungsbedarf betreffend komplexe Einzelfälle

Die im Postulat thematisierte Problematik betrifft Einzelfälle von Kindern und Jugendlichen, die zwar eine Behinderung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein medizinisch begründetes besonderes Bedürfnis aufweisen, deren schulische beziehungsweise kognitive Leistungsfähigkeit jedoch grundsätzlich dem Niveau ihrer Altersgruppe entspricht. Die Prüfung zeigte zudem, dass die bestehenden Instrumente der besonderen schulischen Massnahmen in gewissen Konstellationen an ihre Grenzen stossen können. Insbesondere in komplexen Einzelfällen ist eine vollständig bedarfsgerechte Beschulung nicht in jedem Fall gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, ob und in welcher Form das geltende Recht angepasst werden könnte, um auch für diese Fallgruppen eine angemessene schulische Förderung zu ermöglichen. Die Prüfung zeigt, dass eine punktuelle Weiterentwicklung der SchulFMV, insbesondere durch präzisere Regelungen für bestimmte Konstellationen oder Förderformen, grundsätzlich möglich wäre.

Pauschale Übernahme von Schulkosten für von Eltern selbst gewählte Schulangebote im Ausland nicht sinnvoll

Eine generelle oder pauschale Übernahme von Schulkosten für von Eltern selbst gewählte Schulangebote im Ausland ausserhalb des anerkannten Sonderschulwesens würde jedoch einen grundlegenden Systemwechsel darstellen, der weder gefordert wird noch als notwendig oder sinnvoll beurteilt wird.

Umfassende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bestehen bereits heute

Die Regierung kommt zum Schluss, dass das bestehende Bildungssystem insgesamt gut funktioniert und Kindern mit besonderem Bildungsbedarf bereits heute umfassende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bietet. Allfällige Anpassungen wären daher nur sorgfältig, differenziert und unter klaren Voraussetzungen umzusetzen. (ikr)

 
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