Übernahme der Schulkosten im Ausland
Mit dem im November 2024 eingereichten Postulat wurde die Regierung eingeladen zu prüfen, inwiefern das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche mit medizinisch indizierten besonderen Bedürfnissen verbessert werden kann. Dabei sollte insbesondere aufgezeigt werden, ob und welche gesetzlichen Anpassungen erforderlich wären und welche finanziellen Auswirkungen sich aus einer allfälligen Übernahme von Schulkosten ergeben könnten.
Die geltende Rechtslage sieht vor, dass Kinder und Jugendliche mit einem ausgeprägten besonderen Bildungsbedarf oder einer Behinderung in der Regel im Rahmen der Sonderschulung gemäss Schulgesetz und Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen (SchulFMV) gefördert werden. Diese Sonderschulung ist unentgeltlich und kann, sofern erforderlich, auch an anerkannten in- oder ausländischen Sonderschulen erfolgen. In diesen Fällen besteht hinsichtlich der Kostenübernahme kein Regelungsbedarf.
Handlungsbedarf betreffend komplexe Einzelfälle
Die im Postulat thematisierte Problematik betrifft Einzelfälle von Kindern und Jugendlichen, die zwar eine Behinderung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein medizinisch begründetes besonderes Bedürfnis aufweisen, deren schulische beziehungsweise kognitive Leistungsfähigkeit jedoch grundsätzlich dem Niveau ihrer Altersgruppe entspricht. Die Prüfung zeigte zudem, dass die bestehenden Instrumente der besonderen schulischen Massnahmen in gewissen Konstellationen an ihre Grenzen stossen können. Insbesondere in komplexen Einzelfällen ist eine vollständig bedarfsgerechte Beschulung nicht in jedem Fall gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, ob und in welcher Form das geltende Recht angepasst werden könnte, um auch für diese Fallgruppen eine angemessene schulische Förderung zu ermöglichen. Die Prüfung zeigt, dass eine punktuelle Weiterentwicklung der SchulFMV, insbesondere durch präzisere Regelungen für bestimmte Konstellationen oder Förderformen, grundsätzlich möglich wäre.
Pauschale Übernahme von Schulkosten für von Eltern selbst gewählte Schulangebote im Ausland nicht sinnvoll
Eine generelle oder pauschale Übernahme von Schulkosten für von Eltern selbst gewählte Schulangebote im Ausland ausserhalb des anerkannten Sonderschulwesens würde jedoch einen grundlegenden Systemwechsel darstellen, der weder gefordert wird noch als notwendig oder sinnvoll beurteilt wird.
Umfassende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bestehen bereits heute
Die Regierung kommt zum Schluss, dass das bestehende Bildungssystem insgesamt gut funktioniert und Kindern mit besonderem Bildungsbedarf bereits heute umfassende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bietet. Allfällige Anpassungen wären daher nur sorgfältig, differenziert und unter klaren Voraussetzungen umzusetzen. (ikr)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.