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Verfahrenskonzept veröffentlicht

Strategische Umweltprüfung (SUP) zur Festlegung von Windeignungsgebieten im Landesrichtplan

Die Regierung beschloss im November 2024 eine strategische Umweltprüfung zur Ausweisung von Windeignungsgebieten im Landesrichtplan durchzuführen.
Windturbinen der Windkraftanlage Gütsch oberhalb von Andermatt. (Bild: Pius Amrein/Luzerner Zeitung (13. 2. 2023))

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2024 beschlossen, eine strategische Umweltprüfung (SUP) zur Ausweisung von Windeignungsgebieten im Landesrichtplan durchzuführen. Ziel der SUP ist es, eine abgestimmte Abwägung von Umweltaspekten in der übergeordneten Planung sicherzustellen.

Für die Durchführung der SUP wurde ein strategischer Steuerungsausschuss unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Sport sowie ein operatives SUP-Team unter dem Vorsitz der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) eingesetzt. Als öffentliches Unternehmen und Betreiber des liechtensteinischen Elektrizitätsnetzes haben die LKW einen Versorgungsauftrag nach Massgabe der Elektrizitätsmarktgesetzgebung und sollen die Regierung bei der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2030 und Energievision 2050 sowie der Klimastrategie 2050 unterstützen.

In einem ersten Schritt wurde das Verfahrenskonzept erstellt. Das Verfahrenskonzept führt den Ablauf der SUP, die relevanten Umweltaspekte und die Beteiligung der Stakeholder am Verfahren auf und kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.llv.li/de/privatpersonen/freizeit-umwelt-und-tierhaltung/energienutzung . Alle weiteren Dokumente, die mit der SUP zusammenhängen und relevant sind, werden künftig ebenfalls unter dieser Internetseite verfügbar sein. (ikr)

 
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