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Neues Gesetz in Vernehmlassung

Regierung plant Gleichstellung der Religionsgemeinschaften

Das neue Religionsgemeinschaftengesetz soll die Beziehung des Landes zu den Religionsgemeinschaften einheitlich regeln. Eine vollständige Entflechtung von Kirche und Staat ist jedoch nicht das Ziel.
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Trennung von Kirche und Staat
Künftig sollen alle Religionsgemeinschaften wie die römisch-katholische Landeskirche eine staatliche Anerkennung erhalten können. (Bild: Daniel Schwendener)

Nach Jahren des Stillstandes nimmt die Regierung Abstand von der Idee, Kirche und Staat zu trennen. Künftig sollen neben der römisch-katholischen Kirche aber auch weitere Religionsgemeinschaften staatlich anerkannt werden. Damit verbunden ist insbesondere ein Anspruch auf staatliche Fördergelder. Aber auch in anderen Bereichen sollen anerkannte Religionsgemeinschaften mit dem Staat zusammenarbeiten. Die besonderen Rechte einer staatlichen Anerkennung beziehen sich namentlich auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen, auf die Seelsorge in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen, auf die öffentlich-rechtliche Vertragsschlussfähigkeit und auf den Zugang zu staatlich erfassten Personendaten. 

Regierungschef Daniel Risch präsentierte am Mittwoch den Entwurf eines neuen Religionsgemeinschaftengesetzes sowie die Abänderung der Verfassung und weiterer Gesetze. Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. August 2023.

Das geltende staatskirchenrechtliche System in Liechtenstein soll neu geordnet und in ein modernes Religionsverfassungsrecht überführt werden, heisst es in der Medienmitteilung der Regierung. Die Beziehungen des Landes zu den Religionsgemeinschaften sollen in der Verfassung und einem darauf gestützten Religionsgemeinschaftengesetz einheitlich geregelt werden.

Gemäss derzeit geltender Rechtslage ist in Liechtenstein nur die römisch-katholische Landeskirche staatlich bzw. öffentlich-rechtlich anerkannt, alle anderen Religionsgemeinschaften müssen sich rein privatrechtlich organisieren.

Auch künftig soll die katholische Kirche verfassungsmässige Landeskirche bleiben. Auf Gesetzesebene soll neu aber auch die Anerkennung der evangelischen und der evangelisch-lutherischen Kirche verankert werden. Weitere Religionsgemeinschaften könnten ihre Anerkennung beantragen, worüber die Regierung zu entscheiden hätte. Die Gesetzesvorlgae sieht vor, anerkannte Religionsgemeinschaften in einen öffentlich-rechtlichen Status zu erheben. Das Verhältnis zum Staat soll dann zum Teil auch in individuellen Verträgen geregelt werden. 

Gemeinde sollen individuelle Lösungen mit Kirchen suchen

Ebenso könnten die Gemeinden mit den Kirchen gesonderte Vereinbarungen treffen. Die brennende Streitfrage einer Entflechtung der Besitzverhältnisse zwischen Gemeinden und römisch-katholischer Kirche klammert das vorgeschlagene Religionsgesetz nämlich aus. Da hierfür Einvernehmlichkeit mit der Kirche gefordert ist, dürfte diese Baustelle somit namentlich in Balzers und Gamprin bestehen bleiben. In diversen anderen Gemeinden konnten die vermögensrechtlich-en Verhältnisse mit der Kirche in den letzten Jahren hingegen geklärt werden. Entsprechende Verträge sind bislang aber nicht in Kraft getreten. Ebendies soll das neue Religionsgemeinschaftengesetz nun ermöglichen. Auf eine globale Einigung mit dem Vatikan (Konkordat) wird hingegen verzichtet. Ziel des neuen Gesetzes ist nämlich die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften.

Nebst der genannten Abänderung der Verfassung und der Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes werden auch einige geringfügige Änderungen weiterer Gesetze vorgeschlagen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite (https://www.llv.li/de/landesverwaltung/stabsstelle-regierungskanzlei) bezogen werden.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. August 2023. (red/ikr)

 
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