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Nun doch ein Anklage

Radio L: Strafantrag gegen den ehemaligen Geschäftsführer

Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag gegen den ehemaligen Radio L-Geschäftsführer Martin Matter eingereicht. Der Vorwurf: Er soll 100 000 Franken Fördergelder des Staates nicht für Investitionen, sondern für Lohnzahlungen verwendet haben.
Martin Matter, Vaduz
Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag gegen den ehemaligen Radio L-Geschäftsführer Martin Matter gestellt.
«Im Strafantrag wird dem ehemaligen Geschäftsführer vorgeworfen, am 15.06.2018 eine für Investitionen gewährte Landesförderung vorsätzlich missbräuchlich verwendet zu haben, indem er 100 000 Franken zur ...

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