Segnung genehmigt
Künftig dürfen katholische Feiern in der Kapelle von Burg Gutenberg stattfinden
Gute Nachrichten für Hochzeitspaare: In der Kapelle auf Burg Gutenberg soll bald geheiratet werden können. Wie die Gemeinde Balzers mitteilt, hat die Regierung auf Antrag des Erzbistums grünes Licht für die Segnung der Kapelle gegeben. Der Gemeindevorsteher von Balzers, Karl Malin, sowie Sandra Büchel, Leiterin der Geschäftsstelle des Trägervereins Burg Gutenberg, sowie Pfarrer Christian Schlindwein hätten ihre Zustimmung zum Vorhaben bekundet. Damit können künftig neben Trauungen auch andere katholische Feiern, beispielsweise Gottesdienste, auf Burg Gutenberg stattfinden.
Segnung am 13. September 2026 geplant
Die Segnung soll am 13. September durch Bischof Benno Elbs erfolgen. «Ich begrüsse diesen Entscheid ausdrücklich und danke der Regierung für die sorgfältige Prüfung des Anliegens sowie für einen Entscheid, der den historischen und spirituellen Charakter der Burg auf verantwortungsvolle Weise berücksichtigt», wird Bischof Benno Elbs zitiert. Auch die Regierungschefin Brigitte Haas zeige sich erfreut über die Entscheidung: «Es wurde dank dem Zusammenspiel aller Beteiligten eine Lösung gefunden, die sowohl den kirchlichen Anliegen als auch dem historischen Erbe der Burg Gutenberg gerecht wird.»
Die bisherige Nutzung der Kapelle werde gemäss Medienmitteilung durch die Segnung nicht verändert oder eingeschränkt, sondern durch römisch-katholische Feiern sinnvoll ergänzt. Die Kapelle bleibe weiterhin im Eigentum des Staates. «Das Balzner Wahrzeichen, die Burg Gutenberg, wird durch diese Ergänzung zusätzlich aufgewertet. Die Gemeinde wertet diese klare Regelung als Ausdruck einer umsichtigen Güterabwägung durch die Regierung, welche die bestehenden Verhältnisse respektiert», wird der Balzner Vorsteher Karl Malin in der Medienmitteilung wiedergegeben.
Organisation über den Trägerverein
Für Anmeldungen und die organisatorische Abwicklung sei künftig der Trägerverein Burg Gutenberg zuständig. Dieser legt als verantwortliches Organ für den operativen Betrieb die Nutzungsgebühr fest. Die für die jeweiligen Feiern benötigten liturgischen Gegenstände werden vom Erzbistum Vaduz zur Verfügung gestellt. (red)
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