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Abo Erste Impfklage in Liechtenstein

Impfklage erzielt einen ersten Teilerfolg – Landgericht zuständig

In einem ersten Schritt ging es in einer Verhandlung um die Frage der Zuständigkeit. Das ist entscheidend für das weitere Vorgehen.
Desiree Vogt
Nun ist klar: Das Landgericht ist zuständig und wird sich mit der Impfklage befassen.
Es gibt zwei verschiedene Wege, einen Impfschaden geltend zu machen. Jener über das Epidemiengesetz. Und der zivilrechtliche Weg über die Gerichte. Die Regierung sieht sich aktuell mit beidem konfrontiert.

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