Grenzänderungsvertrag mit Österreich verabschiedet
Der Grenzvertrag zwischen Liechtenstein und Österreich, der seit dem 1. Oktober 1960 in Kraft ist, regelt den Verlauf und die Beurkundung der Staatsgrenze, den Schutz der Grenzzeichen und die Privatrechtsverhältnisse.
Das gemäss dem Vertrag geltende Grenzurkundenwerk entspricht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Vermessungswerks. Die Liechtensteinisch-Österreichis
Mit der Änderung wird zudem der aktuelle Grenzverlauf im Egelsee, der dem ursprünglichen Verlauf des Grenzgrabens folgt, begradigt, indem je 239 Quadratmeter Staatsgebiet von Österreich an Liechtenstein gehen und vice versa. Liechtenstein erhält von Österreich vor allem Flächen im Egelsee. Österreich bekommt im Gegenzug Landstreifen nordwestlich und südöstlich des Egelsees. Bei der gefundenen Lösung handelt es sich um einen flächengleichen Abtausch, der keine Auswirkungen auf die Flächen des Grundeigentums hat.
Eine weitere Änderung betrifft den bisher in Übereinstimmung mit dem Grenzvertrag im Baugesetz verankerten Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber der Staatsgrenze. Anstelle des Mindestabstands von Bauten und Anlagen von 10 Metern tritt neu ein genereller Freihaltebereich von einem Meter gegenüber der Staatsgrenze. Die allgemeinen baugesetzlichen Grenz- und Mindestabstände sollen aber auch gegenüber der Staatsgrenze gelten. (ikr)
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