Finanzierungsmodell wird bis Ende 2031 weitergeführt angepasst
Die Vorlage dient insbesondere der Sicherstellung einer nachhaltigen und verursachergerechten Finanzierung der Finanzmarktaufsicht, der Stärkung von Rechts- und Planungssicherheit sowie der Gewährleistung verhältnismässiger und wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein.
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) nimmt eine Schlüsselfunktion bei der Sicherung der Stabilität, Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes wahr. Das geltende Finanzierungsmodell ist seit dem Jahr 2014 im Finanzmarktaufsichtsgesetz geregelt und hat sich in der Praxis bewährt. Die Finanzierung erfolgt über einen Staatsbeitrag, Aufsichtsabgaben und Gebühren der beaufsichtigten Finanzintermediäre sowie in geringem Umfang über Dienstleistungserträge. Der gesetzlich festgelegte Staatsbeitrag ist jeweils befristet ausgestaltet und zuletzt für die Jahre 2024 bis 2027 fixiert worden. Mit der gegenständlichen Vorlage wird die Finanzierung der FMA ab 2028 neu geregelt und bis Ende 2031 abgesichert.
Die Finanzplanung zeigt, dass ohne zusätzliche Massnahmen die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve mittelfristig unterschritten wird. Deshalb werden die laufenden Massnahmen der FMA zur Eindämmung der Aufwandsseite durch Massnahmen auf der Ertragsseite ergänzt. Dabei soll der Staatsbeitrag in seiner bisherigen Höhe weitergeführt werden. Gleichzeitig wurden Abgaben und Gebühren umfassend überprüft und unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen sowie der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes angepasst. Vorgesehen sind sowohl punktuelle Erhöhungen als auch Reduktionen, um den tatsächlichen Verwaltungs- und Aufsichtsaufwand verursachergerecht abzubilden. Erstmals werden zudem Wertsicherungsaspekte berücksichtigt.
Die Vorlage trägt den deutlich gestiegenen Anforderungen an die Finanzmarktaufsicht Rechnung. Seit 2014 hat sich die Zahl der von der FMA vollzogenen Gesetze nahezu verdoppelt, während die Aufsichtsaufgaben insbesondere in den Bereichen Geldwäschereibekämpfung, Sanktionen, Cybersicherheit und digitale operationale Resilienz kontinuierlich erweitert wurden.
Die Vorlage enthält zudem weitere gesetzliche Anpassungen. So sollen die Bestimmungen zur Amtshaftung und Amtshilfe im Finanzmarktaufsichtsgesetz aktualisiert sowie das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz angepasst werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite www.rk.llv.libezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. November 2026. (ikr)
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